So melden Sie ausscheidende Mitarbeiter ab
Austritt des Mitarbeiters erfassen
Um den Austritt zu erfassen, öffnen Sie im Bereich 'Mitarbeiter, den Menüpunkt 'Allgemein' (1) und wählen den ausscheidenden Arbeitnehmer aus dem Auswahlmenü (2).
Geben Sie in der Eingabezeile 'Austrittsgrund und Datum' im linken Eingabefeld den Tag ein, an dem das Beschäftigungsverhältnis endet (3).
Rechts davon ist eine Auswahlliste mit Austrittsgründen: 'Gekündigt', 'Rente', 'Stornierung', 'Tod' oder 'Befristung'. Wählen Sie den passenden Eintrag (4).
Nun müssen Sie nur noch abspeichern (5). Damit ist der Austritt des Mitarbeiters erfasst.
Austrittsgründe
Gekündigt – das Arbeitsverhältnis wurde durch Kündigung beendet, gleichgültig ob durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer, und ob mit oder ohne Kündigungsfrist.
Rente – der Arbeitnehmer hat die Altersgrenze erreicht oder wechselt aus einem anderen Grund in den Rentenbezug.
Stornierung – der Arbeitnehmer hat die Beschäftigung gar nicht angetreten, oder die Erfassung des Mitarbeiters ist aus einem anderen Grund irrtümlich erfolgt.
Tod – in diesem Fall entspricht der Todestag dem Austrittsdatum
Befristung - der Zeitvertrag des Mitarbeiters läuft zu diesem Datum aus und wird nicht verlängert.
Merkmal: Keine Folgebeschäftigung
Ein Häkchen bei der Eigenschaft 'Keine Folgebeschäftigung' sollten Sie dann setzen, wenn folgende Voraussetzungen zutreffen:
- Der ausscheidende Mitarbeiter soll eine Abfindung oder eine andere über Jahre erworbene, aber auf einmal ausgezahlte Leistung ausgezahlt bekommen.
- Er wechselt nicht in ein anderes Beschäftigungsverhältnis oder meldet sich arbeitslos, sondern geht in Rente oder ist verstorben (und die Erben erhalten die Leistung).
Bei der Besteuerung höherer Abfindungen oder sonstiger auf einmal ausgezahlter Bezüge wird die Fünftelregelung angewandt. Dafür muss das voraussichtliche Jahreseinkommen (ohne Abfindung) berechnet werden. Das Merkmal 'Keine Folgebeschäftigung' sorgt dafür, dass bei dieser Berechnung die Zeiträume vom Austrittsdatum bis zum Ende des Kalenderjahrs nicht berücksichtigt werden, weil kein Arbeitseinkommen mehr erzielt wird.
Weitere Informationen
Weitere Hinweise und Informationen zur Abmeldung ausscheidender Mitarbeiter finden Sie im ilohngehalt-Blog Sonderfälle bei der Abmeldung: Arbeitnehmer abmelden.
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