So erfassen Sie Statuswechsel und Freistellungen bei Insolvenz
Den Statuswechsel des Unternehmens eintragen
Wenn nach dem Insolvenzantrag das Insolvenzverfahren eröffnet wird, muss dieser Statuswechsel in ilohngehalt erfasst werden.
- Wählen Sie im Bereich 'Firma' das Eingabeformular 'Allgemein' (1). Dort müssen Sie die Auswahlliste bei der Angabe 'Statuswechsel' auf 'Firma ist insolvent' (2) umstellen.
- In das Feld neben 'Wirksam zum' (3) geben Sie das Datum an, zu dem das Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wurde (Hinweis: nicht der Tag, an dem der Antrag gestellt wurde, und nicht der Tag, an dem das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet wurde).
- Wenn der Insolvenzverwalter in die Arbeitgeberrolle eintritt, kann er bei der Arbeitsagentur eine neue Betriebsnummer beantragen. Diese wird unter 'Neue Betriebsnr.' eingetragen.
- Anschließend speichern Sie die Angaben ab (5).
ilohngehalt führt daraufhin die Meldungen zur Sozialversicherung durch, die zum Insolvenztag anfallen (Abmeldung am Tag vor Eröffnung, gegebenenfalls neue Anmeldung der Arbeitnehmer ab dem Tag der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bzw. der Abweisung).
Freistellung von Arbeitnehmern eintragen
Nach Eröffnung des (vorläufigen) Insolvenzverfahrens wird regelmäßig vielen oder sämtlichen Beschäftigten umgehend gekündigt, gleichzeitig werden sie in der Regel unwiderruflich freigestellt. Die Kündigung wird wie in anderen Fällen auch eingetragen. Das Vorgehen beschreibt die Anleitung So erfassen Sie eine Kündigung.
Zusätzlich muss jedoch in diesem Fall die Freistellung vermerkt werden.
- Gehen Sie zum Bereich 'Mitarbeiter' und dort zum Eingabeformular 'Allgemein' (1). Wählen Sie aus der Auswahlliste oben den Mitarbeiter aus, der freigestellt wird (2).
- Geben Sie im Feld 'freigestellt zum' (3) das entsprechende Datum ein und speichern Sie Ihre Eingabe ab (4).
Daraufhin meldet ilohngehalt die vom Insolvenzverwalter freigestellten Beschäftigten zum Tag der Insolvenz sowie zum Tag des rechtlichen Endes der Beschäftigung ab.
Zum Weiterlesen
Informationen zum Insolvenzverfahren, zur befristeten Aussetzung der Insolvenzantragspflicht im Jahr 2020 sowie zu Insolvenzgründen lesen Sie im Beitrag Insolvenz: Die wichtigsten Infos für Arbeitgeber zur aktuellen Rechtslage.
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