Lohnabrechnung erklärt
Alles, was Sie über Lohn- und Gehaltsabrechnung wissen müssen
Hier finden Sie zahlreiche Tipps und Tricks für die perfekte Lohnabrechnung.
Arbeitgeberleistungen (2)
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Fahrtkostenzuschuss vom Arbeitgeber statt Entfernungspauschale
Ein Fahrtkostenzuschuss vom Arbeitgeber kann steuerfrei sein, oder die Lohnsteuer kann pauschal abgegolten werden. Hier lesen Sie, worauf Sie achten müssen.
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Betriebliche Gesundheitsförderung 2020: 600 Euro steuerfrei
Der Freibetrag für steuerfreie Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung liegt bei 600 Euro. So können auch kleinere Arbeitgeber Mitarbeitern etwas Gutes tun.
Lohn -und Gehaltsabrechnung (13)
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Wer muss eine Sofortmeldung für neue Mitarbeiter abgeben?
Wer Arbeitnehmer beschäftigt, muss sie den Einzugsstellen der Sozialversicherung melden. Das gilt für alle Beschäftigten, einschließlich von Minijobbern, kurzfristigen Aushilfen und Praktikanten. Allerdings gibt es Unterschiede bei den Meldefristen.
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Kurzfristige Beschäftigung von Aushilfskräften
Wenn Aushilfen nur vorübergehend eingestellt werden, gelten unter bestimmten Voraussetzungen sowohl bei der Lohnsteuer wie der Sozialversicherung besondere, vereinfachte Regeln. Die Lohnsteuer kann pauschal mit 25 Prozent abgeführt werden. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, zur Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung fallen gar nicht an.
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Mindestlohnfallen bei Minijobs: Darauf sollten Sie als Arbeitgeber achten
Ein 450-Euro-Job steht für geringe Abzüge und wenig Bürokratie. Doch auch der Minijob hat seine Tücken. Denn wenn Ihr Arbeitnehmer mehr Stunden arbeitet als erwartet, kann der Minijob plötzlich sozialversicherungspflichtig werden. Wie sich das vermeiden lässt, lesen Sie bei uns.
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Achtung: Steuerfreie Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge sind in der Lohnfortzahlung plötzlich nicht mehr steuerfrei!
Die sogenannten SFN-Zuschläge müssen auch bei der Lohnfortzahlung für kranke Arbeitnehmer, bei der Vergütung arbeitsfreier Feiertage und beim Urlaubsentgelt berücksichtigt werden. In diesen Fällen sind sie jedoch nicht steuerfrei. was es zu beachten gilt, lesen Sie hier.
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Mehrere Minijobs gleichzeitig: Was Sie als Arbeitgeber wissen sollten
Wer höchstens 450 Euro im Monat verdient, muss keine Beiträge zur Kranken-, Pflege und Arbeitslosenversicherung bezahlen. Deshalb sind Minijobs nach wie vor populär – so sehr, dass manche Arbeitnehmer mehrere davon haben. Was Sie als Arbeitgeber dabei beachten sollten, lesen Sie hier.
Umlageverfahren (1)
Sicherheit (0)
Jahresabschluss (5)
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Alles Wichtige zum Jahreswechsel 2019/20
Der Jahreswechsel 2019/20 steht vor der Tür. Erhalten Sie hier den vollen Überblick über die wichtigsten Änderungen der Rechengrößen sowie über die Gesetzesänderungen, die zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.
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Lohnabrechnung Jahresende: Diese Meldungen werden fällig
Zum Jahreswechsel, spätestens aber bis Mitte Februar, müssen Arbeitgeber für ihre Angestellten diverse Jahresmeldungen an Finanzamt, Sozial- und Krankenversicherungen senden. Online-Lohnabrechnung macht dies automatisch für sie.
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Das neue UV-Meldeverfahren mit Lohnnachweis
Ab dem Beitragsjahr 2018 darf der UV-Entgeltnachweis nur noch digital mit dem Lohnnachweis gemeldet werden. Der bisherige Weg ist dann nicht mehr erlaubt. Mit Online-Lohnabrechnung erfolgt der Übergang zum digitalen Meldeverfahren fast automatisch.
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Kein Jahreswechsel ohne Lohnsteuerjahresausgleich: Was muss ich beachten?
Am Ende des Geschäftsjahres müssen Sie nicht nur den Jahresabschluss hinsichtlich des Unternehmenserfolgs machen, sondern auch einen Lohnsteuerjahresausgleich für Ihre Mitarbeiter durchführen. Eine moderne Online-Lohnabrechnung wie ilohngehalt hilft Ihnen dabei.
Video
Das sollten Sie beim Jahreswechsel beachten
Jetzt ist nicht nur viel zu tun, es sind auch zahlreiche Bestimmungen zu beachten. Daher möchten wir Sie über einige Themen zum Jahreswechsel 2017/2018 in der Lohnabrechnung informieren.
Datenschutz-Grundverordnung - DSGVO (2)
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Ist Ihre Lohnabrechnung fit für die neue Datenschutz-Grundverordnung?
Ab dem 25. Mai 2018 müssen Sie die Personaldaten Ihrer Mitarbeiter den neuen Anforderungen an den Datenschutz entsprechend behandeln. Gerade bei der Lohnabrechnung gibt es vieles zu beachten. Wir möchten es Ihnen bei ilohngehalt so einfach wie möglich machen, die Anforderungen, die mit dem Inkrafttreten der neuen Datenschutzverordnung anfallen, umzusetzen.
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DSGVO und Lohnabrechnung - mit uns auf der sicheren Seite
Die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist schon lange ein Thema bei uns von ilohngehalt. Bestimmt haben Sie Ihr Geschäft und Ihre Website an die Anforderungen der neuen, EU-weiten Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) angepasst. Jetzt müssen Sie sicherstellen, dass Sie die neuen Bestimmungen hinsichtlich persönlicher Daten auch in Zukunft zu jeder Zeit beachten und umsetzen.
Lohnbuchhaltung (6)
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Wechsel Lohnabrechnung leicht gemacht
Sie möchten die Lohnabrechnung Ihrer Mitarbeiter selbst in die Hand nehmen oder Ihr Lohnprogramm wechseln? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu den hierfür notwendigen und dem zugehörigen Vorgehen. Natürlich mit einer praktischen Checkliste, damit Sie den Wechsel Ihrer Lohnabrechnung einfach und schnell durchführen können.
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Anleitung Lohnabrechnung: Wir zeigen Ihnen, wie's geht
Eine Online-Lohnabrechnung muss nicht schwer sein! Mit unserer detaillierten Anleitung für die erste Lohnabrechnung mit ilohngehalt zeigen wir Ihnen, wie einfach das geht. Entdecken Sie Schritt für Schritt, wie Sie Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiterdaten einrichten und Ihre erste Gehaltsabrechnung mit ilohngehalt erstellen können.
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Erste Lohnabrechnung mit ilohngehalt: So einfach geht's
Haben Sie sich für ilohngehalt entschieden? Prima, dann können Sie sofort anfangen, nachdem Sie unsere AGBs bestätigt haben. Noch unsicher? Dann nutzen Sie die 30-tägige, völlig kostenlose und unverbindliche Testphase, um sich von der einfachen und komfortablen Bedienung von ilohngehalt zu überzeugen!
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Schneller, einfacher, günstiger: Online können Sie bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung Ihrer Mitarbeiter kräftig sparen
Gerade für Kleinunternehmen bedeutet die monatliche Gehaltsabrechnung eine Menge Zeit und Aufwand. Online-Lohnabrechnungsprogramme bieten hier erhebliche Einsparpotenziale und sind gleichzeitig sehr einfach zu bedienen. Testen Sie hier kostenlos ilohngehalt, eine günstige Alternative zur klassischen Gehaltsabrechnung.
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So erledigen Sie Ihre Sofortmeldung online mit ilohngehalt
In Branchen mit häufig wechselnden Beschäftigungsverhältnissen wie Bau oder Gastronomie sind Sofortmeldungen Pflicht – eine zusätzliche Arbeit bei der Lohnabrechnung, die besonders akkurat und termintreu ausgeführt werden muss. Durch Online-Gehaltsabrechnung wird diese Pflicht erheblich erleichtert.
Krankenversicherung (1)
Funktionen (2)
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So übernehmen Sie Vortragswerte in Ihre neue Lohn- und Gehaltsabrechnung
Wenn Sie sich zum Wechsel zu ilohngehalt entschieden haben, gilt es anschließend, die Vortragswerte aus Ihrer alten Lohnabrechnungssoftware zu übernehmen. Wie das genau funktioniert, erklären wir Ihnen hier.
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Rückwirkender Eintritt: Einen Mitarbeiter rückwirkend in ilohngehalt eintragen
In der nachfolgenden Online-Hilfe zeigen wir wie man einen Mitarbeiter in ilohngehalt rückwirkend eintragen kann.