So werden Beitragsnachweise an die Krankenkasse versendet
Wann der Arbeitgeber die Löhne für den aktuell laufenden Monat übermittelt, ist nicht gesetzlich geregelt. Die Übermittlung der Krankenkassen-Beiträge dagegen schon.

Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag muss in voraussichtlicher Höhe der Beitragsschuld spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats an die Krankenkasse übermittelt werden. Ein eventuell verbleibender Restbeitrag wird zum drittletzten Bankarbeitstag des Folgemonats fällig.
Praktisch für ilohngehalt-Kunden:
Die Verrechnung der Differenz von Beitragsschätzung und tatsächlicher Monatsbuchung, wenn diese nach der Meldefrist liegt, erfolgt seitens ilohngehalt automatisch im Folgemonat.
Die Beitragsmeldung als Basis der Zahlung an die Krankenkasse wird jeden Monat automatisch erstellt und übermittelt. Nach der Übermittlung können Sie die Beitragsnachweise auch in Papierform für Ihre Lohnakten ausdrucken. Da ein Beitragsnachweis in seiner Form eine Zusammenstellung der Sozialversicherungsbeiträge (SV-Beiträge) für die jeweilige Krankenkasse ist, können Sie den Bericht zur Beitragsabrechnung ebenfalls ausdrucken. Anhand dessen können Sie genau nachverfolgen, welche SV-Beiträge für die verschiedenen Mitarbeiter in den Beitragsnachweis einfließen.
Getrennte Beitragsnachweise können übermittelt werden, wenn Arbeitnehmer in unterschiedlichen Standorten (Bundesländern) arbeiten oder wenn es mehrere Betriebsnummern zu einer Firma gibt.
Am Anfang jeden Monats erhalten Sie eine automatische Mitteilung mit dem Erstelldatum der Beitragsnachweise für den laufenden Monat. Führen Sie die Lohnabrechnung bis einen Tag vor dem Erstellzeitpunkt durch, erfolgt die Meldung bereits mit der Abrechnung und den entsprechend tatsächlichen Abrechnungswerten. Ist die laufende Monatsabrechnung zu Beginn des genannten Tages noch nicht erstellt, erfolgt auf Basis der erfassten Lohndaten eine "Schätzungsabrechnung" und hieraus die Beitragsmeldung.
Beitragsmonat |
Termine für den Beitragsnachweis |
Fälligkeitstag |
Januar |
25.01.2019 |
29.01.2019 |
Februar |
22.02.2019 |
26.02.2019 |
März |
25.03.2019 |
27.03.2019 |
April |
24.04.2019 |
26.04.2019 |
Mai |
24.05.2019 |
28.05.2019 |
Juni |
24.06.2019 |
26.06.2019 |
Juli |
25.07.2019 |
29.07.2019 |
August |
26.08.2019 |
28.08.2019 |
September |
24.09.2019 |
26.09.2019 |
Oktober* |
24./25.10.2019 |
28./29.10.2019 |
November |
25.11.2019 |
27.11.2019 |
Dezember |
19.12.2019 |
23.12.2019 |
In Bundesländern, in denen der Reformationstag kein gesetzlicher Feiertag ist, verschiebt sich der Termin um einen Tag.
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