Lohnabrechnung Minijob: So beachten Sie alles Rechtliche

Minijobber einzustellen hat gerade für Unternehmen mit knapper Personaldecke, aber häufig variierender Auslastung der Kapazitäten, den Vorteil maximaler Flexibilität. Allerdings sind Minijobber bei der Lohnabrechnung anders zu behandeln als reguläre oder freie Mitarbeiter. Mit Online-Lohnabrechnung ist es einfach, alle Regeln einzuhalten.

Minijobber zu beschäftigen ist für Unternehmen mit knapper Personaldecke, aber häufig variierender Auslastung der Kapazitäten sehr attraktiv, da die Arbeitskraft schnell und extrem flexibel der Auftragslage angepasst werden kann.

Ein weiterer Vorteil liegt in der Verwaltung der Minijobs auf 450-Euro-Basis durch die Minijobzentrale; der bürokratische Aufwand ist dadurch eigentlich gering. "Eigentlich" deshalb, weil bei der Lohnabrechnung eines Minijobbers viele Regeln und Restriktionen zu beachten sind, die bei regulären Angestellten oder freien Mitarbeitern nicht zum Tragen kommen.

Das müssen Sie bei der Lohnabrechnung von Minijobs beachten

Zunächst sind hinsichtlich des Lohns zwei Grundbedingungen für die Anerkennung einer Arbeitskraft als Minijobber zu erfüllen: Erstens muss mindestens der aktuell geltende Mindestlohn pro Stunde gezahlt werden, und zweitens darf der Monatslohn 450 Euro nur unvorhersehbar und ausnahmsweise – nämlich maximal dreimal im Jahr – überschreiten.

Deshalb sind Sie gemäß MiLoG §17 verpflichtet, die Arbeitszeiten Ihres Minijobbers peinlich genau zu dokumentieren. Die Sozialbeiträge für einen Minijobber müssen Sie komplett an die Minijobzentrale abführen. Hierbei wird pauschal ein Krankenversicherungsbeitrag von 13% sowie ein ebenfalls pauschaler Beitrag zur Rentenversicherung von 15% berechnet. Für die Rentenversicherung muss Ihr Minijobber einen Eigenbeitrag in Höhe von 3,6% leisten, bis einschließlich 2017 sind es noch 3,7%. Doch Achtung: Bei diesem Eigenbeitrag geht der Gesetzgeber von einem Einkommen des Minijobbers von mindestens 175 Euro aus. Verdient er in einem Monat weniger, erhöht sich sein Anteil prozentual.

Häufig stellt sich diese Problematik jedoch gar nicht, da viele Minijobber sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Den Wunsch zur Befreiung sollten Sie sich unbedingt vom jeweiligen Mitarbeiter schriftlich geben lassen, damit Sie als Arbeitgeber einen Nachweis haben.

Zu den an die Minijobzentrale abzuführenden Sozialversicherungsbeiträgen zählen außerdem noch die Umlage U1 für den Ausgleich von Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit, die Umlage U2 für den Ausgleich von Arbeitgeberaufwendungen bei Mutterschaft sowie die Insolvenzgeldumlage. Möchten Sie das Arbeitsentgelt des Minijobbers pauschal versteuern, führen Sie auch diese Pauschalsteuer an die Minijobzentrale ab.

So kann Online-Lohnabrechnung Sie bei Minijobbern unterstützen

Moderne Programme für die Online-Lohnabrechnung bieten nicht nur alle wichtigen Dokumentvorlagen für die Erfassung von Minijobbern, sondern übermitteln auch alle relevanten Meldungen direkt an die Minijob-Zentrale.

Da Angebote zur Online-Lohnabrechnung wie ilohngehalt auf Cloud-Computing-Technologie basieren und keinerlei Download auf Ihren PC notwendig machen, wird von Ihrer Seite aus zu keiner Zeit eine Software-Aktualisierung notwendig; die Online-Lohnabrechnung ist immer auf dem neuesten Stand. Der Vorteil dabei: Sie laufen niemals Gefahr, Gesetzesänderungen bei Minijobs nicht mitzubekommen und dadurch möglichweise in Konflikt mit den geltenden Bestimmungen zu geraten. Selbstverständlich entbindet Sie das jedoch nicht von Ihren Fürsorge- und Dokumentationspflichten als Arbeitgeber.

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Minijob Lohn- und Gehaltsabrechnung Cloudbasiertes System