Unfallversicherung Lohnabrechnung – darauf müssen Sie achten

Erfahren Sie mehr zum Thema Unfallversicherung, der Notwendigkeit eines Lohnnachweises, der UV-Jahresmeldung und dem Stammdatenabgleich. ilohngehalt unterstützt Sie bei allen Schritten.

Gesetzliche Unfallversicherung, Berufsgenossenschaft

Als Arbeitgeber müssen Sie Ihre Arbeitnehmer in der gesetzlichen Unfallversicherung versichern. Das gilt selbst für kurzfristige Aushilfen, Minijobber, Auszubildende und Praktikanten. Die Beiträge sind ausschließlich Arbeitgebersache. Anders als bei der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung gibt es keinen Arbeitnehmeranteil.

Zuständig für die gesetzliche Unfallversicherung ist bei privaten Unternehmen diejenige Berufsgenossenschaft (BG), die für die Branche zuständig ist. Insgesamt gibt es derzeit neun Berufsgenossenschaften, die verschiedene Wirtschaftsbereiche abdecken.

Lohnnachweis und UV-Jahresmeldung mit ilohngehalt einreichen

Jeder Arbeitgeber muss für jedes Jahr in elektronischer Form einen Lohnnachweis für sämtliche Beschäftigten an die Berufsgenossenschaft übermitteln (Jahresmeldung UV). Dies ist Teil der Arbeitgeberpflichten in der gesetzlichen Unfallversicherung und muss bis zum 16. Februar des Folgejahres erledigt werden. Das Verfahren nennt sich „Lohnnachweis digital“.

Die Lohnnachweis umfasst als Angaben die Zahl der versicherten Beschäftigten, die Zahl der geleisteten unfallversicherungspflichtigen Arbeitsstunden und die Gesamthöhe des unfallversicherungspflichtiges Arbeitsentgelts einschließlich von Sachbezügen (UV Entgelt), das im betreffenden Meldejahr angefallen ist. Wenn Sie ilohngehalt für Ihre Lohnabrechnung verwenden, wird der Lohnnachweis mit allen notwendigen Angaben automatisch erstellt und mit der Dezemberabrechnung übermittelt.

Ebenfalls bis zum 16.02. müssen Sie zusätzlich der Einzugsstelle Ihrer Krankenkasse die Daten zur Unfallversicherung melden. (UV-Jahresmeldung, Abgabegrund 92). ilohngehalt erledigt auch diese UV-Jahresmeldung automatisch mit der Januar-Lohnabrechnung.

Mitgliedsnummer, Betriebsnummer und PIN

Für den Lohnnachweis digital müssen Ihnen folgende Informationen vorliegen:

  • die Mitgliedsnummer Ihres Unternehmens bei Ihrer Berufsgenossenschaft
  • die Betriebsnummer Ihrer Berufsgenossenschaft
  • die fünfstellige PIN

 

Diese Daten müssen Sie bei ilohngehalt jährlich eingeben bzw. jährlich überprüfen und ggf. aktualisieren (im Bereich -> „Firma“ unter dem Menüpunkt -> „UV Mitgliedschaft“ mit dem Button -> „Auswahl“).

Die Angaben werden Ihnen von der Berufsgenossenschaft als Teil der Aufnahmeunterlagen zugeschickt, wenn Sie Ihren Betrieb zur gesetzlichen Unfallversicherung anmelden. Bitte wenden Sie sich an Ihre Berufsgenossenschaft, wenn Ihnen diese Informationen nicht vorliegen. Ohne Mitgliedsnummer und PIN kann ilohngehalt keinen Stammdatenabgleich durchführen und somit nicht die Arbeitsstunden und Entgelte Ihrer Mitarbeiter fristgerecht an die Unfallversicherung übermitteln.

Unfallversicherung Lohnabrechnung: Stammdatenabgleich

Außerdem können Sie mit ilohngehalt den Stammdatenabgleich für Ihre Lohnabrechnung anstoßen. Dieser Abgleich ist vorgeschriebener Teil des Verfahrens. Er muss erfolgen, bevor ilohngehalt für Sie den Lohnnachweis übermitteln können. Beim Stammdatenabgleich übermittelt die Berufsgenossenschaft in digitaler Form die Stammdaten zur Unfallversicherung für Ihre Beschäftigten, samt den Gefahrtarifstellen, die für Ihren Betrieb gelten.  Die Rückmeldung Ihrer Unfallversicherung finden Sie unter Firma -> UV-Rückantwort.

Hintergrund: Gefahrtarifstelle, Gefahrklasse und Beitragshöhe

Die Berufsgenossenschaft ordnet Ihrem Unternehmen eine sogenannte Gefahrtarifstelle (GTS) zu. Diese beruhen auf Gefahrklassen - Versicherungsklassen für Unternehmen mit vergleichbarem statistischem Risiko von Berufsunfällen und -krankheiten. Die Gefahrklasse erfasst also das Versicherungsrisiko. Sie wird in sogenannten GTS-Codes abgebildet. Diese GTS-Codes spiegeln das Unfall-/Berufskrankheitsrisiko der Tätigkeit in einem Betrieb wieder.

Auf ihrer Grundlage berechnet sich die Höhe des UV-Beitrags. Die Gefahrklasse eines Dackdeckerbetriebs liegt naturgemäß höher als bei einem Unternehmen mit reiner Bürotätigkeit. Deshalb erhalten sie unterschiedliche Gefahrtarifstellen und damit unterschiedliche GTS-Codes zugewiesen. Für ein Unternehmen können mehrere GTS-Codes gelten, je nach den dort ausgeführten Tätigkeiten.

Die Höhe der Beiträge, die Sie als Arbeitgeber bezahlen müssen, errechnet sich aus den Gefahrklassen des Betriebs, der Höhe der bezahlten Löhne und Gehälter (UV Entgelt) sowie einem Umlage-Rechenfaktor (Beitragsfuß).