Abwesenheiten und Fehlzeiten in ilohngehalt erfassen

In der nachfolgenden Online-Hilfe gehen wir auf die Erfassung von Abwesenheiten in ilohngehalt ein.

Fehlzeiten erfassen

Abwesenheiten bzw. Fehlzeiten von Mitarbeitern müssen bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung korrekt festgehalten und berücksichtigt werden. Zum Glück macht ilohngehalt dies einfach. Fehlzeiten werden unter Lohnberechnung -> Abwesenheiten erfasst.

Ob für die Fehlzeit ein Betrag eingetragen werden muss, hängt ganz davon ab, um was für eine Art von Abwesenheit es sich handelt: Ist der Mitarbeiter arbeitsunfähig erkrankt, hat er Sonderurlaub oder war er vielleicht auf einer Wehrübung? Orientierung zu diesen Unterscheidungen liefert die Online-Hilfe.

Wie viel Entgelt wird eingetragen, wenn es zu Abwesenheiten kam?

Es besteht ein wichtiger Unterschied zwischen Lohn- und Gehaltsempfängern. Handelt es sich um die Fehlzeit eines Angestellten, wird dessen Monatsgehalt trotz der Fehlzeit unverändert eingetragen.

Wird der Mitarbeiter auf Basis von Stundenlöhnen bezahlt, muss genau erfasst werden, welches Entgelt auf die Abwesenheit entfällt. Das ist unter anderem deshalb wichtig, weil die Krankenversicherung bei Betrieben bis 30 Mitarbeitern einen Teil der Lohnfortzahlung erstattet.

 

Lohnfortzahlung

Wenn der Arbeitnehmer krank wird und deshalb nicht arbeiten kann, hat er in den meisten Fällen Anspruch darauf, dass ihm sein Lohn oder Gehalt weiterbezahlt wird. Das gilt sechs Wochen lang und in der gleichen Höhe, als wäre es arbeitsfähig. Nach Ablauf dieser sechs Wochen endet die sogenannte Lohnfortzahlung. (Für die Zeit danach muss der langzeiterkrankte Arbeitnehmer im Regelfall Krankengeld von seiner Krankenkasse beantragen.)


Die Höhe der Lohnfortzahlung hängt vom individuellen Lohn- oder Gehaltsanspruch ab. Sie umfasst neben dem Grundgehalt oder Grundlohn unter anderem auch Gefahren-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge, aber zum Beispiel keine Überstundenvergütungen. Oft enthalten Tarifverträge allerdings weitergehende Regelungen.

 

Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung

Unternehmen mit bis zu 30 Arbeitnehmern müssen am sogenannten Umlageverfahren U1 teilnehmen. Sie erhalten einen Teil der Lohnfortzahlung von der gesetzlichen Krankenversicherung des Arbeitnehmers zurück. Wie hoch dieser Anteil ist, hängt vom Tarif der jeweiligen Krankenkasse ab, es gibt deutliche Unterschiede zwischen den Kassen.


Die Erstattung der Lohnfortzahlung bei der Krankenkasse geltend zu machen, ist mit ilohngehalt besonders komfortabel: das Programm erstellt und übermittelt die entsprechende Meldung mit der nächsten Lohnabrechnung.

Kategorie

Lohn -und Gehaltsabrechnung

Tags:

Lohn- und Gehaltsabrechnung Gesetzliche Meldungen

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