Rückwirkender Eintritt: Einen Mitarbeiter rückwirkend in ilohngehalt eintragen

In der nachfolgenden Online-Hilfe zeigen wir wie man einen Mitarbeiter in ilohngehalt rückwirkend eintragen kann.

Ein neuer Kollege oder eine neue Kollegin arbeitet bereits, ist aber noch nicht in ilohngehalt eingetragen?

Vielleicht ging die Einstellung ja unerwartet und besonders schnell vor sich. Was immer die Gründe sein mögen: Die Situation lässt einfach lösen.

Sie können in ilohngehalt einen rückwirkenden Eintritt vornehmen und dann die Lohnberechnung ebenfalls rückwirkend korrigieren. Damit wird der Lohn oder das Gehalt des neuen Mitarbeiters auch für den Eintrittsmonat berücksichtigt.

  • Als ersten Schritt müssen Sie den neuen Mitarbeiter mit dem korrekten Eintrittsdatum in ilohngehalt anlegen. (Das Anlegen erfolgt nicht als Korrektur.)
  • Im zweiten Schritt wird – diesmal mittels Korrektur – der Verdienst des Eintrittsmonats nachgetragen.

Wichtig: Berücksichtigt wird der neue Mitarbeiter bzw. sein Verdienst dann ab der nächsten Monatsabrechnung. Eine Einzelabrechnung des nachgetragenen Monats nur für diesen Mitarbeiter ist nicht möglich.