So erledigen Sie Ihre Sofortmeldung online mit ilohngehalt

In Branchen mit häufig wechselnden Beschäftigungsverhältnissen wie Bau oder Gastronomie sind Sofortmeldungen Pflicht – eine zusätzliche Arbeit bei der Lohnabrechnung, die besonders akkurat und termintreu ausgeführt werden muss. Durch Online-Gehaltsabrechnung wird diese Pflicht erheblich erleichtert.

Wenn Ihr Unternehmen im Baugewerbe, der Personenbeförderung, der Messebetreuung oder in der Gastronomiebranche tätig ist, kennen Sie bereits die Verpflichtung zur Sofortmeldung bei Einstellung einer neuen Arbeitskraft. Die Bestimmungen hinsichtlich der Sofortmeldung sind besonders streng: Die Meldung muss nicht nur am Tag der Arbeitsaufnahme des neuen Mitarbeiters bzw. der Mitarbeiterin erfolgen, sondern spätestens auch zur entsprechenden Uhrzeit.

Ein Versäumnis dieser Pflicht kann sehr teuer werden: Neben einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro kann dies auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Sofortmeldungen dienen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit

2009 wurde die Pflicht zur Abgabe von Sofortmeldungen zur besseren Überwachung von Branchen eingeführt, in denen traditionell besonders häufig der Straftaftbestand der Schwarzarbeit erfüllt wird. Dies ist auch der Grund, weshalb nicht oder nicht rechtzeitig bei der Sozialversicherung eingereichte Sofortmeldungen drastische Strafen nach sich ziehen. Zu den strengen Vorschriften durch den Gesetzgeber gehört übrigens auch die Ausweispflicht aller Beschäftigten, für die Sofortmeldungen erstellt werden müssen. Dies wird bei Stichproben durch den Zoll überprüft.

Übrigens: Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob für Ihre neue Arbeitskraft eine Sofortmeldung Pflicht ist, können Sie das überprüfen, indem Sie im Fall von versicherungspflichtigen Arbeitskräften die zuständige Krankenkasse kontaktieren, bei geringfügig Beschäftigten ist die Minijob-Zentrale zuständig.

Mit Online-Lohnabrechnung Sofortmeldungen immer fristgerecht abgeben

Was ist eigentlich, wenn Ihre neue Arbeitskraft abends oder am Wochenende ihr Tätigkeit aufnimmt? Entweder müssen Sie die Sofortmeldung bereits im Vorhinein ausgefüllt und versendet haben – oder Sie nutzen eine Online-Lohnabrechnung. Hier können Sie rund um die Uhr eine Sofortmeldung per Mausklick erstellen: einfach Meldegrund "20" auswählen und die Sofortmeldung elektronisch an die Deutsche Rentenversicherung senden.

Ganz wichtig: Die Sofortmeldung ist niemals ein Ersatz für die ordentliche Anmeldung der neuen Arbeitskraft. Die ordentliche Anmeldung muss innerhalb von sechs Wochen nach Beginn des Beschäftigungsverhältnisses an die Sozialversicherung gesendet werden. Auch dies ist selbstverständlich bequem und unaufwändig unter Angabe des Meldegrundes "10" mit Hilfe einer Online-Lohnabrechnung möglich.

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Sofortmeldung Lohn- und Gehaltsabrechnung Cloudbasiertes System