Betriebliche Altersvorsorge als Zukunftstool für Arbeitgeber

Spätestens wenn ein Arbeitnehmer danach fragt, sollte sich ein Unternehmen mit den Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge beschäftigen. Es gibt allerdings gute Gründe, sich dem Thema schon vorher zu widmen – von einer klugen Strategie können Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen profitieren.

Betriebliche Altersvorsorge: Was ist das?

Als betriebliche Altersvorsorge bezeichnet man alle finanziellen Leistungen, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern für Folgendes anbieten:

  • Altersversorgung
  • Invaliditätsversorgung bei Erwerbs- und Berufsunfähigkeit
  • Versorgung der Hinterbliebenen im Todesfall

Bei Angeboten zur betrieblichen Altersvorsorge gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz: Einzelne Arbeitnehmer dürfen nicht willkürlich oder aus sachfremden Gründen von der Vorsorge ausgeschlossen oder schlechter als andere Arbeitnehmer gestellt werden.

Sind Arbeitgeber zur betrieblichen Altersvorsorge verpflichtet?

Gemäß § 1a des Betriebsrentengesetzes hat seit 2002 jeder gesetzlich rentenversicherte Arbeitnehmer in Deutschland das Recht, einen Teil seines Bruttolohns direkt in eine betriebliche Altersvorsorge zu investieren. Weniger Brutto bedeutet weniger Steuern und Sozialabgaben. So wird deutlich mehr fürs Alter gespart als vom Netto abgezogen wird. Dies wird als Entgeltumwandlung bezeichnet. Es besteht allerdings keine Verpflichtung, Arbeitnehmer aktiv auf diese Möglichkeit hinzuweisen.

Neu seit 2019: Arbeitgeber sind verpflichtet, sich bei neuen Arbeitsverträgen an der betrieblichen Altersvorsorge zu beteiligen. Da sie durch die Entgeltumwandlung Lohnnebenkosten sparen, müssen sie diese Ersparnis bzw. maximal 15 % des Entgeltumwandlungsbetrages zuschießen. Die Kosten sind allerdings komplett als Betriebsausgaben absetzbar. Für ältere Arbeitsverträge tritt diese Regelung erst im Januar 2022 in Kraft.


Betriebliche Altersvorsorge: Auch für Arbeitgeber von Vorteil

Mit der Entgeltumwandlung sorgen Arbeitnehmer effizient fürs Alter vor, während Arbeitgeber Sozialabgaben sparen – eine klassische Win-win-Situation. Mehr noch: Mit einem guten Angebot zur betrieblichen Altersvorsorge können Arbeitnehmer leichter angeworben und langfristig gehalten werden. Einfaches und cleveres Employer Branding also.

Gerade junge Unternehmen machen zudem die Erfahrung, dass durch die Beschäftigung mit der betrieblichen Altersvorsorge unternehmensinterne Strukturen hinterfragt und optimiert werden. So wird der erhöhte Verwaltungsaufwand letztlich ausgeglichen. Mit der Wahl eines passenden Durchführungsweges kann auch das Haftungsrisiko in Schach gehalten werden.

5 Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge

Als Arbeitgeber können Sie frei entscheiden, welche Form der betrieblichen Altersvorsorge Sie anbieten. Für kleine und mittelgroße Unternehmen eignen sich vor allem die Wege „Direktversicherung“ und „Pensionskasse“. Sie sind generell die am häufigsten gewählten Vorsorgeformen.

  • Direktversicherung: Ganz einfach eine Lebens- oder Rentenversicherung. Bezugsberechtigt ist nur der Arbeitnehmer. Als Gruppenvertrag für mehrere Mitarbeitende oft günstiger als einzelne Verträge!
  • Pensionskasse: Ein auf die betriebliche Altersvorsorge spezialisiertes Versicherungsunternehmen. Meist auf bestimmte Personengruppen zugeschnitten bzw. direkt mit einem Unternehmen verbunden.
  • Unterstützungskasse: Hier schließen sich mehrere Unternehmen zusammen, um ihren Arbeitnehmern eine solide betriebliche Altersvorsorge anzubieten. Besonders geeignet für Besserverdienende.
  • Direktzusage: Ganz einfach eine Verpflichtung des Arbeitgebers zu Rentenzahlungen. Dafür werden Rücklagen gebildet. Vorteil: Das Geld verbleibt im Unternehmen und kann bis zur Auszahlung flexibel verwendet werden.
  • Pensionsfonds: Die Anlageform mit den höchsten Renditechancen. Hier wird ein größerer Teil des Anlagekapitals in Aktien gesteckt – dementsprechend höher ist auch das Risiko für den Arbeitgeber.

 

Fazit: Die betriebliche Altersvorsorge lohnt sich – für beide Seiten

Langfristig gesehen kommt kein wachsendes Unternehmen um Angebote zur betrieblichen Altersvorsorge herum. Auch wenn viel auf Freiwilligkeit basiert, kann ein gutes Angebot in diesem Bereich gerade in Zeiten des Fachkräftemangels einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil bieten. Der Verwaltungsaufwand lässt sich mit intelligenten Softwarelösungen wie ilohngehalt auf ein Minimum beschränken.

Kategorie

Lohn -und Gehaltsabrechnung

Tags:

Arbeitgeberleistungen Mitarbeiter

Weitere spannende Artikel

Artikel

Kurzfristige Beschäftigung von Aushilfskräften

Einrichtung Lohn- und Gehaltsabrechnung Mitarbeiter

Wenn Aushilfen nur vorübergehend eingestellt werden, gelten unter bestimmten Voraussetzungen sowohl bei der Lohnsteuer wie der Sozialversicherung besondere, vereinfachte Regeln. Die Lohnsteuer kann pauschal mit 25 Prozent abgeführt werden. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, zur Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung fallen gar nicht an.

Artikel

Mindestlohnfallen bei Minijobs: Darauf sollten Sie als Arbeitgeber achten

Arbeitgeberleistungen Minijob

Ein 450-Euro-Job steht für geringe Abzüge und wenig Bürokratie. Doch auch der Minijob hat seine Tücken. Denn wenn Ihr Arbeitnehmer mehr Stunden arbeitet als erwartet, kann der Minijob plötzlich sozialversicherungspflichtig werden. Wie sich das vermeiden lässt, lesen Sie bei uns.

Artikel

Achtung: Steuerfreie Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge sind in der Lohnfortzahlung plötzlich nicht mehr steuerfrei!

Arbeitgeberleistungen Mitarbeiter

Die sogenannten SFN-Zuschläge müssen auch bei der Lohnfortzahlung für kranke Arbeitnehmer, bei der Vergütung arbeitsfreier Feiertage und beim Urlaubsentgelt berücksichtigt werden. In diesen Fällen sind sie jedoch nicht steuerfrei. was es zu beachten gilt, lesen Sie hier.

Artikel

Mehrere Minijobs gleichzeitig: Was Sie als Arbeitgeber wissen sollten

Mitarbeiter Minijob

Wer höchstens 450 Euro im Monat verdient, muss keine Beiträge zur Kranken-, Pflege und Arbeitslosenversicherung bezahlen. Deshalb sind Minijobs nach wie vor populär – so sehr, dass manche Arbeitnehmer mehrere davon haben. Was Sie als Arbeitgeber dabei beachten sollten, lesen Sie hier.

 

Artikel

Vorsicht Märzklausel: Darauf sollten Sie bei Urlaubsgeld oder Bonus achten

Mitarbeiter Lohn- und Gehaltsabrechnung Jahreswechsel

Es gibt Begriffe, die kennen nur Menschen, die ständig mit Lohn- und Gehaltsabrechnung zu tun haben – „Märzklausel“ zum Beispiel. Dahinter verbirgt sich eine besondere Regelung für Einmalzahlungen, die im Januar, Februar oder März ausgezahlt werden. In welchen Fällen die Märzklausel greift und wie Sie Mehraufwand vermeiden können, lesen Sie hier.