Juli 2019: Die Gleitzone wird zum Übergangsbereich
Ab dem 01. Juli 2019 wird die Gleitzone zum Übergangsbereich. Damit vergrößert sich der Entgeltrahmen von Midijobbern von bisher 850 Euro auf stattliche 1300 Euro. Das hat Auswirkungen auf das Einkommen und die Rentenhöhe vieler Arbeitnehmer.

Die Gleitzone kommt Arbeitnehmern zugute, die als Midijobber arbeiten. Im Gegensatz zu ihnen stehen die Minijobber, die bis zu 450 Euro monatlich verdienen dürfen. Bis zu diesem Betrag müssen Minijobber keine Sozialabgaben leisten und können sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. In diesem Fall entspricht das Bruttoeinkommen dem Nettoeinkommen.
Midijobber aber müssen Sozialabgaben zahlen. Ein Arbeitnehmer, der mit einem Einkommen ab 450,01 Euro den Bereich des Minijobs verlässt, müsste ohne die Gleitzone den vollen Arbeitnehmeranteil leisten und würde damit im schlimmsten Fall unter das Einkommen eines Minijobbers rutschen. Die Gleitzone regelt genau dieses Problem und passt anhand einer Formel die Abgaben der Midijobber an.
Die Änderungen: Übergangsbereich und Rentenhöhe
Seit Einführung dieser Regelung 2003 ist die Gleitzone von 450 bis 850 Euro festgesetzt. Mit der Gesetzesänderung zum 01. Juli 2019 wird die Gleitzone auf einen Verdienst von 1300 Euro erweitert und in „sozialversicherungspflichtigen Übergangsbereich“ umbenannt. Durch diese Änderung werden erheblich mehr Arbeitnehmer zu Midijobbern. Schätzungen zufolge wird es dann bis zu 3,5 Millionen
statt der bisherigen 1,3 Millionen Midijobber geben, die von dem Übergangsbereich profitieren.
Die Gesetzesänderung wirkt sich auch auf die Berechnung der Rentenversicherungsbeiträge aus. Diese ergab sich nämlich bis jetzt aus den tatsächlichen, also den durch die Gleitzone verringerten Beiträgen. Dies hatte eine Absenkung der Rentenhöhe zur Folge. Ab Juli 2019 wird sich die Rente aus dem tatsächlichen Arbeitsentgelt berechnen und die Rentenhöhe der Arbeitnehmer somit steigen.
Der Übergangsbereich im Meldeverfahren
Natürlich bringt die Gesetzesänderung eine Anpassung für Sie als Arbeitgeber im Meldeverfahren mit sich. Das neue Kennzeichen der Sozialversicherung heißt nun „Midijob“.
Im Feld „Übergangsbereich“ wird künftig unter den Ziffern 0, 1 und 2 bei den Entgeltmeldungen angegeben, ob ein Arbeitnehmer in den Übergangsbereich gefallen ist.
- 0 = Der Arbeitnehmer lag im gesamten Zeitraum der Abrechnung nicht im Übergangsbereich
- 1 = Der Arbeitnehmer lag im gesamten Zeitraum der Abrechnung im Übergangsbereich
- 2 = Der Arbeitnehmer lag im gesamten Zeitraum der Abrechnung sowohl innerhalb als auch außerhalb des Übergangsbereichs
Kategorie
Lohn -und Gehaltsabrechnung
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